Compliance Organisation/Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und regelt den Umgang mit Hinweisen zu Verstößen in Unternehmen und Behörden. Hinweisgebende Personen, die Verstöße melden, werden durch dieses Gesetz besser geschützt. Das HinSchG enthält konkrete Vorgaben, die von Unternehmen und Behörden eingehalten werden müssen, und zu ergreifende Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebenden z. B. das Vertraulichkeitsgebot und der Schutz vor Repressalien. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie ein ethisches und gesetzkonformes Handeln haben bei der Cölner Hofbräu P. Josef Früh Holding KG und deren Tochterunternehmen oberste Priorität. Aus diesem Grund hat diese ein internes Hinweisgeberverfahren eingerichtet, welches es Mitarbeitenden, Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf Verstöße gegen geltendes Recht (z. B. Betrug, Korruption, Bestechung, Verstoß gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften) hinzuweisen.
Folgender Meldekanal wurde für Sie eingerichtet:
Sie erreichen unsere Meldestelle per E-Mail über folgende Adresse:
Die/Der Meldestellen-Beauftragte wird Ihre Meldung sorgfältig und vertraulich prüfen sowie die erforderlichen Maßnahmen nach dem HinSchG ergreifen. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt und die Informationen in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Damit Ihre Meldung von unserer Meldestelle angemessen bearbeitet und geprüft werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen Berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Bitte achten Sie als hinweisgebende Person darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.
Für Hinweisgebende besteht ferner die Möglichkeit, eine externe Meldung bei den zuständigen
Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen
Union abzugeben.